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Landgericht Frankfurt am Main, Beschluss vom 06.02.2023
- 2-13 T 1/23 -
Fehlender Verteilerschlüssel in Wirtschaftsplan: Beschluss über Vorschüsse entspricht nicht ordnungsgemäßer Verwaltung
Keine Änderung des Verteilerschlüssels durch Beschluss über Vorschüsse
Liegt einem Wirtschaftsplan ein fehlerhafter Verteilerschlüssel zugrunde, so entspricht der Beschluss über die Vorschüsse nicht ordnungsgemäßer Verwaltung. Durch einen Beschluss über die Vorschüsse kann nicht der Verteilerschlüssel geändert werden. Dies hat das Landgericht Frankfurt a.M. entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall klagten die Mitglieder einer Wohnungseigentümergemeinschaft im Jahr 2022 vor dem Amtsgericht Groß-Gerau gegen einen Beschluss über
Unzulässiger Beschluss über Vorschüsse
Das Landgericht Frankfurt a.M. entschied, dass der Beschluss über die
Keine Änderung des Verteilerschlüssels durch Beschluss über Vorschüsse
Zwar können die Wohnungseigentümer nach § 16 Abs. 2 Satz 2 WEG durch einen Beschluss einen von einer Vereinbarung abweichenden Kostenverteilungsschlüssel regeln, so das Landgericht. Dies bedürfe aber einer gesonderten Beschlussfassung und könne nicht etwa konkludent im Rahmen der Beschlussfassung über einen
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 04.08.2023
Quelle: Landgericht Frankfurt a.M., ra-online (zt/WuM 2023, 372/rb)
- Amtsgericht Groß-Gerau, Beschluss vom 24.11.2022
[Aktenzeichen: 62 C 106/22 (16)]
Jahrgang: 2023, Seite: 372 WuM 2023, 372
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Dokument-Nr. 33142
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